Bedingungen
Artikel 1: Allgemeines
1. Alle Angebote, Verträge und deren Ausführung unterliegen ausschließlich den vorliegenden Bedingungen. Abweichungen müssen ausdrücklich schriftlich mit International Bonding Systems BV, nachfolgend bezeichnet als "Nutzer" vereinbart werden.
2. Unter "Gegenpartei" wird in diesen Bedingungen jede (Rechts-)Person verstanden, die durch Unterzeichnung eines Schriftstücks oder auf andere Weise die Gültigkeit der Allgemeinen Bedingungen akzeptiert hat.
Artikel 2: Allgemeine Bedingungen der Vertragsparteien und/oder Dritter
1. Der Hinweis auf die Anwendbarkeit der Allgemeinen Bedingungen der Gegenpartei wird als ein weiterer Hinweis angesehen, dem keine Gültigkeit zukommt, wenn dabei nicht zudem die Anwendbarkeit der mit erstem Hinweis auf die Anwendbarkeit der Allgemeinen Bedingungen des Nutzers ausdrücklich zurückgewiesen wird.
2. Falls die Gegenpartei - wie oben angegeben - die Anwendbarkeit der Allgemeinen Bedingungen bzw. irgendwelcher Bestimmungen daraus ausdrücklich zurückweist, behält der Nutzer das Recht, das Angebot zu widerrufen bzw. den Vertrag als nichtig anzusehen.
Artikel 3: Angebote
1. Alle Angebote - in welcher Form auch immer – sind freibleibend, sofern nichts anderes ausdrücklich angegeben ist.
2. Alle mit dem Angebot vorgelegten Preislisten, Broschüren und anderen Daten sind so genau wie möglich zusammengestellt. Hierauf können jedoch keine Rechte begründet werden, sofern diese Rechte nicht schriftlich vereinbart sind. Alle (geistigen) Eigentumsrechte hinsichtlich der ange-botenen/gezeigten und/oder demonstrierten Materialien/Daten – im weitesten Sinne des Wortes – bleiben vollständig vorbehalten.
3. Alle mit dem Angebot vorgelegten Daten, wie z.B. Maße, Gewichte, Leistungen und Mengen werden so genau wie möglich anhand der zu dem Zeitpunkt bekannten Information angegeben.
4. Die Übersendung von Angeboten und/oder (anderer) Unterlagen verpflichtet den Nutzer nicht zur Lieferung bzw. Annahme eines Auftrags.
5. Der Nutzer behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder per Nachnahme zu liefern.
Artikel 4: Vertrag
1. Mit Ausnahme der nachstehenden Bestimmungen kommt ein Vertrag erst dann zustande, nachdem der Nutzer einen Auftrag schriftlich mit Auftragsbestätigung akzeptiert hat. Das Datum der Bestätigung ist ausschlaggebend. Die Auftragsbestätigung muss den Vertrag korrekt und vollständig wiedergeben, sofern nicht die Gegenpartei dagegen innerhalb von 5 Werktagen schriftlich Einwände erhoben hat. Eventuell später gemachte zusätzliche Vereinbarungen/ Änderungen und/oder durch den Nutzer, sein Personal oder im Namen des Nutzers von ihren Verkäufern, Agenten, Vertretern oder anderen Zwischenpersonen gemachten Zusagen binden den Nutzer nur, falls diese von ihm schriftlich bestätigt sind.
2. Für Lieferungen oder Tätigkeiten, für die nach ihrer Art und Umfang kein schriftliches Angebot bzw. keine Auftragsbestätigung übersandt wird, wird die Rechnung und/oder der Lieferschein zudem als Auftragsbestätigung gesehen, der den Vertrag korrekt und vollständig wiedergibt.
3. Jeder Vertrag wird vom Nutzer unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossen, dass die Gegenpartei – ausschließlich laut Beurteilung durch den Nutzer – ausreichend kreditwürdig für die finanzielle Erfüllung des Vertrages erscheint.
4. Der Nutzer ist berechtigt, bei oder nach Abschluss des Vertrages, bevor (weiter) geleistet wird, von der Gegenpartei eine Sicherheit dafür zu fordern, dass sowohl den Zahlungs- als auch den anderen Verpflichtungen entsprochen wird.
5. Der Nutzer ist befugt, um – falls er dies notwendig oder wünschenswert erachtet – für eine korrekte Durchführung des erteilten Auftrags Andere einzuschalten, deren Kosten der Gegen-partei laut der erteilten Preisangaben in Rechnung gestellt werden. Falls erforderlich, wird mit der Gegenpartei Rücksprache gehalten. Die Gegenpartei ist berechtigt, aus diesem Grunde den Vertrag gegen Bezahlung des bereits Gelieferten oder Geleisteten zu kündigen.
Artikel 5: Preise
1. Sofern nichts anderes angegeben ist, erfolgen alle Preisangaben unter dem Vorbehalt der Preisände-rungen.
2. Sofern nichts anderes angegeben ist, verstehen sich die Preise für die Verbraucher:
· auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Angebots geltenden Kostpreise,
· auf der Grundlage der Lieferung ab Betrieb, Lager oder anderem Lagerplatz,
· exklusiv MwSt., Einfuhrzöllen , anderen Steuern, Erhebungen und Rechten,
· exklusiv der Kosten von Demonstrationen und Vorstellungen,
· exklusiv der Kosten für Verpackungen, Ein- und Auslagerung, Transport und Versicherung,
· angegeben in niederländischer Währung und/oder Euro, eventuelle Kursänderungen werden in Rechnung gestellt.
3. Im Falle einer angemessenerweise unvorhersehbaren Erhöhung eines oder mehrerer Kostpreis-faktoren ist der Nutzer berechtigt, den Auftragspreis entsprechend in der Weise zu erhöhen, dass bereits bekannte Preiserhöhungen bei der Auftragsbestätigung aufgeführt werden müssen. Dies unter Beachtung der eventuell diesbezüglich bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.
Artikel 6: Änderungen des Auftrags
1. Änderungen des ursprünglichen Auftrags, welcher Art auch immer, die schriftlich oder mündlich durch oder im Namen der Gegenpartei angebracht werden, die höhere Kosten verursachen, als bei der Preisangabe berechnet werden konnte, werden der Gegenpartei gesondert in Rechnung gestellt.
2. Von der Gegenpartei nach Erteilung des Auftrags noch nachträglich verlangte Änderungen in der Durchführung des Auftrags müssen von der Gegenpartei dem Nutzer rechtzeitig und schriftlich zur Kenntnis gebracht werden. Werden Sie mündlich oder per Telefon geäußert, geht das Risiko hinsichtlich der Durchführung zu Lasten der Gegenpartei.
3. Angegebene Änderungen können zur Folge haben, dass die vor der Änderung vereinbarte Liefer-frist durch den Nutzer außerhalb seiner Verantwortung, überschritten wird.
Artikel 7: Annullierung
1. Falls die Gegenpartei den Auftrag aus Gründen annulliert, die außerhalb des Risikobereichs des Nutzers fallen, ist sie verpflichtet, die vom Nutzer bereits angeschafften Materialien – seien sie be- bzw. verarbeitet oder nicht – zum Kostpreis einschließlich der Löhne und Sozialabgaben zu übernehmen.
2. Ungeachtet der Bestimmung im vorigen Absatz dieses Artikels behält sich der Nutzer alle Rechte vor, um die vollständige Erfüllung des Vertrages und/oder einen vollständigen Schadensersatz zu fordern.
Artikel 8: Lieferung
1. Sofern nicht ausdrücklich etwas schriftlich vereinbart ist, sind die vom Nutzer angegebenen Fristen immer annähernd und niemals als Endfristen zu verstehen.
2. Eine ausbedungene Frist läuft nicht eher, bis alle für die Durchführung oder Lieferung erforderlichen Daten im Besitz des Nutzers sind, während der Nutzer davon ausgeht, dass er in der Durchführung des Auftrags nicht von Faktoren gehindert wird, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht anwesend oder bekannt waren oder als bekannt angesehen werden konnten.
3. Falls die im vorigen Absatz genannte Frist infolge eines nicht anzurechnenden Versäumnisses ver-strichen ist, ohne dass der Vertrag durchgeführt oder erfüllt wurde, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag aufzulösen; dies jedoch nicht anders, als wenn er den Nutzer schriftlich nach Ablauf der genannten verlängerten Frist in Verzug gesetzt hat. Dabei kann der Nutzer nicht für Schaden haftbar gemacht werden, die sich aus dem nicht anzurechnenden Versäumnis in der Erfüllung ergibt.
Artikel 9: Transport/-risiko
1. Die Art des Transportes, der Versendung, der Verpackung und dergleichen wird – falls dem Nutzer von der Gegenpartei keine nähere Anweisung erteilt wurde – vom Nutzer nach gutem Handelsgebrauch festgelegt, ohne dass er hierfür irgendeine Haftung trägt.
2. Eventuelle spezifische Wünsche der Gegenpartei hinsichtlich des Transports bzw. der Versen-dung werden nur umgesetzt, wenn die Gegenpartei erklärt hat, die entsprechenden Mehrkosten zu tragen.
3. Die Versendung/der Transport der Güter geschieht auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei, selbst wenn der Spediteur fordert, dass auf den Frachtbriefen, Inlandsfrachtscheinen und dergleichen die Klausel aufgenommen wird, wonach alle Transportschäden zu Lasten des Absenders gehen.
4. Der Transport wird vom Nutzer nur versichert, falls die Gegenpartei dies ausdrücklich auf seine Kosten wünscht.
Artikel 10: Abnahme
1. Falls die Gegenpartei/der Abnehmer ungeachtet der weiteren Rechte des Nutzers, die Güter zu Lasten und Risiko des Abnehmers zu lagern, in Verzug bleibt, die von ihm/ihr bestellten Güter – in Empfang zu nehmen, ohne dass eine Inverzugsetzung oder Intervention eines Gerichts erforderlich ist, um den Vertrag zu annullieren; und zwar ohne irgendeine Haftung des Nutzers in Bezug auf Verlust, Beschädigung oder auf andere Weise.
Artikel 11: Geistige Eigentumsrechte
1. Der Nutzer behält sich auf alle von oder in seinem Namen verfassten Texten, Entwürfen, Abbildungen, Proben, Modellen usw. bei der Durchführung des Vertrages alle geistigen Eigen-tumsrechte vor. Die Vervielfältigung, Veröffentlichung und die Kopie – auf welche Weise auch immer – sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Nutzers zulässig.
2. Die im ersten Absatz aufgeführten Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen, Proben, Modelle usw. bleiben unveräußerbares Eigentum des Nutzers und müssen ihm unverzüglich auf Wunsch zurückgegeben werden.
3. Für jede im Widersprich mit dieser Bestimmung erfolgte Handlung hat die Gegenpartei – ungeachtet des Rechts des Nutzers, einen Anspruch auf vollständigen Schadensersatz zu fordern - eine fixierte Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00 zu zahlen.
Artikel 12: Garantie
1. Falls der Nutzer eine Garantie auf die gelieferten Güter gewährt, wird dies schriftlich von ihm angegeben. Die Haftung des Nutzers wird – unter Beachtung der Bestimmungen der Lieferbe-dingungen – niemals weiter gehen als in der Garantiebescheinigung aufgeführt ist.
2. Die vom Nutzer gewährte schriftlich erteilte Garantie ist dieselbe Garantie, die der Produzent der entsprechenden Güter darauf gewährt.
3. Keine Garantie wird gewährt, wenn der Preis des Gelieferten/Geleisteten besonders gering ist, wenn mit Rabatt geliefert wird oder wenn die Güter als besondere und/oder besonders günstige Angebote verkauft werden. Der Nutzer wird in den Fällen keine Garantiebescheinigung ausstellen und die Gegenpartei auf das Fehlen einer Garantie aufmerksam machen.
4. In allen nachfolgenden Fällen erlischt jede Garantie auf gelieferte Güter und/oder Dienste:
· falls nach Ablauf der vom Nutzer ausschließlich schriftlich gewährten Garantiefrist keine gültige Garantiebescheinigung vorgelegt wird,
· falls infolge irgendeines Versäumnisses oder einer unsachgemäßen Nutzung Mängel am Gelieferten aufgetreten sind,
· falls das Gelieferte nicht in Übereinstimmung mit der vereinbarten oder bestimmten Art und Weise benutzt wird,
· falls Gebrauchsanweisungen, Behandlungs-, Pflege-, Wartungs-, Be-/Verarbeitungs- und andere Vorschriften, die vom oder aufgrund des Nutzers erteilt oder die auf Etiketten oder in anderer Form angegeben werden, nicht befolgt werden.
Artikel 13: Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Güter bleiben bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung aller kraft des Vertrages vom Nutzer durchgeführten bzw. noch durchzuführenden Lieferungen und Tätigkeiten - einschließlich der eventuellen Zinsen und Kosten – Eigentum des Nutzers.
2. Im Falle der Nichtzahlung eines fälligen Betrages, eines Antrags auf Zahlungsaufschub, eines Konkurses, einer Entmündigung, des Ablebens oder der Abwicklung der Güter der Gegenpartei wird der Nutzer das Recht haben, den Auftrag oder den Teil des Auftrags, der noch geliefert werden muss, ohne Inverzugsetzung und gerichtliche Intervention zu kündigen und das mög-licherweise Gelieferte unter Verrechnung des eventuell bereits gezahlten Betrages, jedoch ungeachtet seiner Rechte auf Vergütung für den eventuellen Verlust oder Schaden zu verlangen. In den Fällen ist jede Forderung, die der Nutzer zu Lasten der Gegenpartei hat, unverzüglich und als Ganzes fällig.
3. Die Kosten der Rückholung bzw. Rückforderung der Güter gehen zu Lasten der Gegenpartei.
Artikel 14: Haftung
1. Mit Ausnahme der Verantwortung des Nutzers kraft zwingender gesetzlicher Bestimmungen und den allgemein geltenden Regeln der Angemessenheit und Billigkeit ist der Nutzer zu keinerlei Schadensersatz – welcher Art auch immer, direkt oder indirekt, einschließlich Betriebsschaden an beweglichen und unbeweglichen Sachen oder Personen – gehalten, die sowohl bei der Gegenpartei als bei Dritten als direkte oder indirekte Folge sind von:
· einem nicht anzurechnenden Versäumnis in der Erfüllung, wie weiterhin in diesen Bedingungen umschrieben ist, von Taten oder Unterlassungen der Gegenpartei sind, deren Untergebenen oder anderen Personen, die von oder aufgrund von ihm angestellt sind, entstehen sollten,
· einer Nutzung des Produkts auf eine andere als der in der Gebrauchsanweisung ange-gebenen Art und Weise sind,
2. Jede andere Forderung eines Schadensersatzes, aus welchem Grund auch immer, ist ausgeschlossen, sofern nicht von Vorsatz oder grobe Nachlässigkeit vom Nutzer, dem Vorgesetzten oder weisungsbefugten Untergebenen des Nutzers die Rede ist.
3. Die Haftung des Nutzers reicht niemals weiter als die seiner Lieferanten.
4. Der Nutzer ist nicht für Schaden an den von ihm gelieferten Gütern während eines nicht von ihm durchgeführten Transport haftbar.
5. Der Nutzer ist nicht für die Folgen der Nutzung der vom Nutzer gelieferten Güter durch Dritte haftbar.
6. Der Nutzer ist nicht für Schaden und Mängel haftbar, die infolge der gelieferten Güter oder durch die Nichteignung der gelieferten Güter für den Zweck entstehen, für den sie von der Gegenpartei angeschafft wurden.
7. Die Haftung des Nutzers ist jederzeit auf den Betrag begrenzt, für den sie versichert sind.
Artikel 15: Nicht anrechenbarer Mangel in der Erfüllung
1. Unter einem nicht anrechenbaren Mangel wird ein Mangel verstanden, der der Schuld des Nutzers nicht anzurechnen ist und der weder kraft Gesetz Rechtshandlungen noch der im Geschäftsverkehr geltenden Auffassungen zu seinen Lasten gehen müsste. Ursachen nicht anrechenbarer Mängel sind u.a. Arbeitskampf, Streik, Transportschwierigkeiten, extreme Witte-rungsumstände, Feuer, behördliche Maßnahmen - worunter in jedem Fall die Ein- und Ausfuhrverbote - Kontingentierungen und Betriebsstörungen beim Nutzer bzw. seinen Lieferan-ten sowie die Nichterfüllung durch seine Lieferanten, wodurch der Nutzer seinen Verpflich-tungen gegenüber der Gegenpartei angemessenerweise nicht (mehr) nachkommen kann.
2. Die Partei, die meint, dass eine Situation im Sinne dieses Artikels vorliegt, muss die andere Partei darüber unverzüglich in Kenntnis setzen.
3. Falls die Ursache des nicht anrechenbaren Mangels nach Ansicht des Nutzers befristeter Art sein wird, hat er das Recht, die Durchführung des Vertrages solange auszusetzen, bis der Umstand, der den mangel in der Erfüllung verursacht, nicht mehr besteht.
4. Ist die Situation des nicht anrechenbaren Mangels in der Erfüllung bleibender Art, können die Parteien über die Auflösung des Vertrages und der damit verbundenen Folgen eine Regelung treffen.
5. Der Nutzer ist berechtigt, die Zahlung der Leistungen zu fordern, die bei der Durchführung des betreffenden Vertrages erbracht sind, bevor sich eine Situation wie in diesem Artikel ergab.
6. Der Nutzer hat das Recht, sich auf einen nicht anrechenbaren Mangel in der Erfüllung zu berufen, falls die Umstände, die den Mangel in der Erfüllung verursachten, eintraten, nachdem die Leistung von ihm hätte geliefert sein musste.
Artikel 16: Reklamationen
1. Eventuelle Reklamationen hinsichtlich der Durchführung des Vertrages werden vom Nutzer nur in Behandlung genommen, wenn sie dem Nutzer schriftlich innerhalb von 14 Werktagen nach Durchführung des Vertrages unter Angabe der Art und des Grundes der Reklamationen zur Kenntnis gelangt sind.
2. Reklamationen über Rechnungen müssen ebenfalls schriftlich und wohl innerhalb von 10 Tagen nach Versendung der Rechnungen eingereicht werden.
3. Der Nutzer muss in die Lage versetzt werden, einreichte Reklamationen zu kontrollieren.
4. Nach Ablauf der genannten Fristen wird davon ausgegangen, dass die Gegenpartei das Gelieferte bzxw. die Rechnung geprüft zu haben. Dann werden Reklamationen nicht mehr vom Nutzer in Behandlung genommen.
5. Falls die Reklamation nach Ansicht des Nutzers gerechtfertigt ist, ist er ausschließlich verpflich-tet, noch nachträglich die vereinbarte Leistung zu erbringen bzw. den festgestellten Mangel kostenlos zu finden und zu beseitigen.
6. Die Berechtigungserklärung der Reklamation setzt die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht aus.
Artikel 17: Bezahlung
1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, muss die Bezahlung nach der Lieferung/Übergabe oder der Fertigstellung der Arbeiten innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto in bar oder mittels Überweisung oder Einzahlung des Betrages auf ein vom Nutzer benannte Bank- oder Girokonto geschehen.
2. Der NUtzer ist berechtigt, beim Abschluss des Vertrages sowie vor oder während der Durchführung des Auftrags eine Anzahlung oder eine Vorauszahlung zu verlangen. Bei Annul-lierung des Auftrags aufgrund von Nichterfüllung des Nutzers hat der Auftraggeber das Recht auf Rückzahlung der bereits getätigten Zahlung zuzüglich der gesetzlichen Zinsen.
3. Jede Bezahlung der Gegenpartei dient primär der Zahlung der von ihr zu zahlenden Zinsen sowie der vom Nutzer gemachten Einforderungs- und/oder Buchhaltungskosten und werden danach von den ältesten ausstehenden Forderungen abgezogen.
4. In den Fällen, in denen die Gegenpartei:
· für konkurs erklärt wird, zur Vermögensabtretung übergeht, einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellt oder eine Beschlagnahme des ganzen oder eines Teil des Vermögens vorgenommen wird,
· verstirbt oder unter Vormundschaft gestellt wird,
· irgendeine kraft Gesetz oder dieser Bedingungen auf ihr ruhenden Verpflichtung nicht nachkommt,
· es unterlässt, einen Rechnungsbetrag oder einen Teil davon innerhalb der dafür gestelltyen Frist zu zahlen,
· zum Streik oder der Übertragung ihres Betriebes oder eines wichtigen Teils davon – einschließlich der Einbringung seiner Gesellschaft in eine zu gründende oder bereits gegründete Gesellschaft oder zur Änderung des Gegenstands seines Betriebes übergeht,
hat der Nutzer durch den einfachen Eintritt eines der oben genannten Umstände das Recht, entweder den Vertrag ohne jegliche Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention als aufgelöst anzusehen oder irgendeinen Betrag, der durch die Gegenpartei aufgrund der vom Nutzer geleisteten Lieferungen unverzüglich und ohne jegliche Warnung oder Inverzugsetzung in vollem Umfang zu fordern; dies alles ungeachtet des Rechts des Nutzers auf Vergütung der Kosten, Schäden und Zinsen.
Artikel 18: Zinsen und Kosten
1. Falls die Bezahlung nicht innerhalb der im vorigen Artikel genannten Frist stattgefunden hat, ist die Gegenpartei von Rechts wegen säumig und hat ab dem Rechnungsdatum Zinsen in Höhe von 1,5 % pro (Teil eines) Monat(s) über den noch ausstehenden Betrag zu zahlen.
2. Alle zu machenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten der Gegen-partei.
3. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen zumindest 15 % des von der Gegenpartei zu zahlenden Betrages einschließlich der oben genannten Zinsen mit einem Mindestbetrag von € 100.00 .
Artikel 19: Anwendbares Recht
Auf alle Angebote, Verträge und deren Durchführung findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
Artikel 20: Rechtsstritigkeiten
1. Alle Rechtsstreitigkeiten - einschließlich der, die nur von einer Partei als solche angesehen werden - welche sich aus dem Vertrag ergeben oder mit dem Vertrag im Zusammenhang stehen, auf den die Bedingungen Anwendung finden sowie die betreffenden Bedingungen selbst und ihre Auslegung - sowohl aufgrund ihrer faktischen oder juristischen Art- und ihre Umsetzung werden von dem Gericht entschieden, innerhalb dessen Zuständigkeitsbereich der Nutzer ansässig ist; dies, soweit die gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen.
2. Die Bestimmungen im vorigen Absatz berühren nicht das Recht des Nutzers, den Rechtsstreit dem laut den normalen Zuständigkeiten befugten Zivilgericht vorzulegen oder ihn durch einen Schlichtungsspruch oder durch Mediation entscheiden zu lassen.